Was tun im Verdachtsfall?

Im Verdachtsfall sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren und mit Bedacht handeln. Übereiltes Agieren kann mehr schaden als nützen. Wenn sich Ihnen ein betroffenes Kind oder ein betroffener Jugendlicher Ihnen anvertraut, sollten Sie Folgendes im Umgang mit dem Betroffenen berücksichtigen:

  • Dem Opfer glauben
  • Das Erlebte niemals verharmlosen, aber auch nicht unnötig dramatisieren
  • Die Bindung des Opfers an den Täter akzeptieren
  • Ein offenes Ohr für die Schilderungen des Opfers haben
  • Keine Suggestivfragen und Explorationen, sie können Erinnerungen verfälschen und sind zu unterlassen
  • Dem Kind versichern, dass es keine Schuld an dem Geschehenen hat
  • Keine Versprechungen machen, die man nicht einhalten kann. Dies gilt besonders für das Versprechen, mit niemandem darüber zu reden
  • Nehmen Sie sich viel Zeit.
  • Vorsichtig mit Körperkontakten sein
  • Würdigen, dass das Opfer sich anvertraut hat
  • Bleiben Sie bei den Bedürfnissen des Betroffenen.

Der Verdacht muss sorgfältig geprüft werden. Es sollte schriftlich dokumentiert werden, was man sieht, woran man einen Verdacht festmacht, wie sich die betroffenen Personen verhalten etc. Das Ganze sollte immer mit Datum versehen werden.

Eigene Verantwortung klären

Bei einem begründeten Verdacht besteht in Deutschland Handlungspflicht, aber keine Anzeigepflicht  nach § 138 StGB. Dies wird damit begründet, dass es den Opfern möglich sein muss, sich jemandem anzuvertrauen, ohne dass zwangsläufig Strafanzeige erstattet und ein Strafverfahren eingeleitet werden muss. Das Wichtigste ist, eventuell betroffene oder gefährdete Kinder zu schützen. Mitarbeitende sollten einen begründeten Verdacht gegenüber einer festgelegten Ansprechperson (Hauptamtlicher, Leiter, Leitung des Verbandes oder offizieller Beauftragter für Missbrauchsfälle) äußern. Nimmt die Person den Fall nicht ernst oder ist gar selbst involviert, muss die nächst höhere Person informiert werden.

Wenn es nicht um Ihr eigenes Kind geht, ist es nicht ratsam, den Tatverdächtigen zu konfrontieren. Denn dann können Sie nicht selbst für den Schutz und die Sicherheit des Opfers sorgen. Wer dies dennoch tun muss, weil er gegenüber dem Tatverdächtigen Leitungsverantwortung wahrzunehmen hat, muss gleichzeitig dafür sorgen, dass das Opfer vor dem Tatverdächtigen verlässlich geschützt ist. Aber auch dies ist unbedingt zu bedenken: Falsche Anschuldigungen können die Biografie von Menschen unwiederbringlich zerstören. Solange der Tatverdacht nicht bestätigt ist, gilt die Unschuldsvermutung. Die Weitergabe von Informationen darf ausschließlich zu dem Zweck dienen, das Opfer bzw. evtl. weitere Opfer zu schützen und Ermittlungen einzuleiten. Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit selbst ist immer Sache der Polizei und der Staatsanwaltschaft!

Klarheiten suchen, aber nicht „ermitteln“

Im Verdachtsfall darf man nicht das betroffene Kind direkt zu den Vermutungen befragen. Zum einen könnte es dadurch überfordert werden, zum anderen könnte der Täter davon etwas mitbekommen und den Druck auf das Kind erhöhen. Im Rahmen der Gemeinde könnte beispielsweise vor der ganzen Gruppe das generelle Gesprächsangebot betont und immer wieder Offenheit signalisiert werden. Der Kontakt zum Kind sollte sehr defensiv intensiviert werden. Vor allem, wenn der mögliche Täter unter den Mitarbeitenden sein sollte, gilt höchste Vorsicht, dass er nichts vom eigenen Verdacht mitbekommt.

Gespräche sollten nur in einer für das Kind/ den Jugendlichen sicheren Situation geführt werden und dürfen niemals den Charakter eines Verhörs haben! Suggestive Fragen können die Erinnerung manipulieren und legen dem Kind Deutungen und Vokabular der Erwachsenenwelt in den Mund. Dies könnte im Ernstfall dazu führen, dass die Aussagen des Kinders oder des Jugendlichen vor Gericht nicht mehr anerkannt werden. Stattdessen bieten sich offene Fragen an, wie z.B.: „Ich habe das Gefühl, dass dich etwas bedrückt. Möchtest du darüber sprechen?“ Es ist wichtig, das Vertrauen der Kinder zu erhalten und nicht kriminalistisch vorzugehen. Sollte sich ein Kind anvertrauen, muss es als handlungs- und entscheidungsfähige Person gesehen werden. D.h. alle weiteren Schritte, auch das Informieren der zuständigen Person, müssen mit dem Kind abgesprochen und von diesem genehmigt werden. Entscheidet sich das Kind dagegen, sollte – ohne den Namen des Kindes zu nennen – Rat bei Beratungsstellen oder dem Jugendamt eingeholt werden.

Hilfemöglichkeiten suchen und in Anspruch nehmen

Opfer sexuellen Missbrauchs brauchen Schutz und Hilfe. Ob Betroffene das Geschehene ohne Langzeitfolgen verarbeiten können, hängt u.a. davon ab, wie frühzeitig die sexuellen Übergriffe entdeckt werden und dass schützende Erwachsene klug handeln, sich hinter das Opfer stellen und für seine Sicherheit sorgen. Leidet das Opfer nach der Herstellung seiner Sicherheit an den Folgen des Missbrauchs, sollte es durch Traumafachberater oder Traumatherapeuten unterstützt werden.

Auch übergriffige Kinder und Jugendliche brauchen Hilfe. Manche von ihnen haben selbst Gewalt erlitten. Häufig haben sie einen starken Impuls, andere zu dominieren. Ihnen fällt es schwer, die Grenzen anderer einzuhalten. Oft liegt die Ursache für sexuelle Übergriffe durch Kinder und Jugendliche nicht in einer auffälligen Sexualentwicklung, sondern in problematischem Sozialverhalten. Pädagogische Fachkräfte und auch therapeutische Angebote können ihnen dabei helfen, keine weiteren Übergriffe zu begehen.

Das Hilfeportal Missbrauch bietet ein Hilfetelefon an. Unter der Hotline 0800 22 55 530 ist die bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt sowie deren Angehörige zu erreichen. Die Mitarbeitenden bieten Beratung und Unterstützung an. Jedes Gespräch bleibt vertraulich. Auch Personen, die einen Verdacht hegen und sich Sorgen machen um ein Kind oder einen Jugendlichen, können sich hier melden. Hier bekommen sie kompetente Beratung und erhalten auf Wunsch auch wichtige Informationen über Hilfe sowie Unterstützung vor Ort.

Infos zur finanziellen Unterstützung zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch gibt es unter www.fonds-missbrauch.de

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