Ehe und Sexualität im Wandel der Zeit

Die christliche Ehe bis zur Gegenwart

Wie eine Ehe geschlossen wird, hat sich durch die Geschichte hindurch mehrfach verändert. Das christliche Eheverständnis ist vor allem aus den Traditionen des Alten Testaments und damit des Judentums herausgewachsen. Als die junge Christenheit sich in kurzer Zeit über die gesamte antike Welt ausbreitete, musste sie sich mit den verschiedenen Lebensformen innerhalb des Römischen Reichs auseinandersetzen. Im Ergebnis hat sie sich klar für die Ehe eines Mannes und einer Frau entschieden. Doch auch in der 2000-jährigen Geschichte der Christenseit kam es immer wieder zu Veränderungen.

Vom alten Israel zur griechisch-römischen Antike

Im alten Israel hatte der Bräutigam dem Brautvater den Brautpreis (mohar) zu entrichten. Dann holte er seine künftige Frau in sein Haus, was in der ganzen Dorfgemeinschaft gefeiert wurde, und die Hochzeitsnacht gehörte der ersten sexuellen Begegnung. Später kam im Judentum noch eine schriftliche Urkunde dazu.

Die griechisch-römische Antike kannte verschiedene Formen geschlechtlicher Gemeinschaft. Legitime Erben mussten stets einer öffentlich geschlossenen Ehe entstammen. Diese war in der Regel nur zwischen Menschen des gleichen sozialen Standes möglich. Daneben gab es eine Fülle nicht ehelicher, aber dauerhafter und allgemein akzeptierter Partnerschaften, so genannte Konkubinate (vom lat. concubitus – Beischlaf). Das wurde unter anderem von den römischen Legionären genutzt, denen die Ehe während des Militärdienstes verboten war. Der freie Grieche oder Römer konnte außerdem sexuelle Leistungen seiner Sklavinnen ebenso in Anspruch nehmen wie die von Prostituierten.

Als sich die junge Christenheit in dieser Kultur entwickelte, stand sie vor der Herausforderung, die vorhandenen sozialen und rechtlichen Formen von ihrem Glauben her zu beurteilen. Sie verfuhr dabei offenbar nach der von Paulus einmal in einem anderen Zusammenhang geäußerten Maxime: „Prüft alles, und das Gute behaltet.“ (1.Thessalonicher 5,21) In den ersten Jahrhunderten gab es noch Auseinandersetzungen darüber, ob bei sozialen Ehehindernissen ein Konkubinat zulässig sei oder ob man lieber darauf drängen sollte, die Standesunterschiede abzuschaffen. Schließlich setzte sich die Ehe als einzige Form des Zusammenlebens durch.

Wie im Judentum waren Eheschließungen auch in der Christenheit nie Privatsache, sondern eine öffentliche Angelegenheit. Schon im 2. Jh. n. Chr. wurde dafür die Zustimmung des Bischofs gefordert. Es bildeten sich gottesdienstliche Handlungen heraus, z. B. die so genannte Brautmesse. Dabei empfängt das Paar die vorher von ihnen gespendeten Abendmahlselemente Brot und Wein aus der Hand des Geistlichen zurück.

Also, diese sexuellen Freiheiten gab's alle schon mal? Dann ist das ja gar nicht so modern! Bloß was mir auffällt: Die große Freiheit nützt anscheinend vor allem den Männern. Auch wenn's für mich bequem wäre – ich will keinen Supermarkt an Möglichkeiten, mich sexuell zu befriedigen. Ich möchte für die eine Frau da sein, die ich liebe.

Patrick, 23

Vom Mittelalter bis zum Standesamt

Im frühen Mittelalter dienten Priester als Zeugen einer Eheschließung. Dabei übergab der Brautvater die Braut an der Kirchentür dem Bräutigam. Danach feierte man in der Kirche Gottesdienst. Hinter dieser Zeremonie steht das Verständnis, dass die Frau in der Eheschließung aus der Vormundschaft des Vaters in die des Ehemannes wechselt. Man bezeichnet dieses Verständnis deshalb als „Muntehe“. Wie schon im römischen Recht wird die Ehe durch das Einverständnis der Partner bzw. ihrer Familien begründet. Die Kirche segnet die so entstandene Beziehung, aber sie stellt sie nicht her.

Zwischen dem 12. und 14. Jh. wird die Ehe in einem längeren Prozess zum kirchlichen Sakrament. Nun wird die Ehe erst durch das Handeln der Kirche gültig. Was einerseits einen starken Eingriff der Geistlichkeit in das persönliche Leben mit sich bringt, eröffnet andererseits den Partnern ein Stück Unabhängigkeit von ihren Familien, insbesondere der Frau. Die Ehe kann stärker als geistliches Geschehen wahrgenommen werden und nicht nur als Geschäft.

Die Reformation hat sich von der Ehe als Sakrament wieder verabschiedet. Nach ihrer Erkenntnis ist sie „ein weltlich Ding“ (M. Luther), das auch durch weltliche Instanzen geordnet werden muss. Die kirchliche Trauung wurde als Segenshandlung beibehalten. Aber auch die Beurkundung von Ehen wurde noch für Jahrhunderte von der Kirche übernommen, da die staatlichen Mächte dazu meist gar nicht in der Lage waren. Erst 1875/76 wurde in Deutschland mit einem grundlegend neuen Personenstandsrecht auch die standesamtliche Ehe eingeführt. Seitdem feiern Christen in Deutschland zweimal Hochzeit und rätseln, welche die eigentliche ist.

Ehe auf evangelisch

Geistlich gesehen wird eine Ehe weder von der Kirche noch vom Standesamt begründet, sondern vom Ja der Partner zueinander. Auch wenn zwei Menschen einfach ohne dieses Ja miteinander schlafen, kommt dadurch nicht automatisch eine Ehe im Vollsinn zustande. Wenn Christen einander dieses Ja geben, folgen sie damit dem Ja Gottes, der sie zusammengeführt hat. Und weil Gott ihnen dafür den Rechtsrahmen der Ehe und den Segen der Gemeinde bereitstellt, gehört beides dazu. Nicht im Sinn einer formalen Bedingung, sondern als Teilaspekte eines Gesamtgeschehens, das man nicht auseinanderdividieren kann, ohne dass es als Ganzes Schaden nimmt.

Mein Freund und ich wollen auf jeden Fall mal heiraten. Und nach dem Studium auch Kinder haben. Aber es ist echt schwer, einen Termin für die Hochzeit zu finden, wo alle können. Und meine Mutter sagt immer: Kind, du musst dir erst mal deine berufliche Existenz aufbauen. Sonst bist du dein Leben lang von diesem Kerl abhängig!

Ariane, 27

Moderne contra Ehe?

Unsere Lebenswelt macht es nicht leicht, diese Teilaspekte auch zeitlich beieinander zu halten. In früheren Jahrhunderten wohnten die Brautleute oft nahe beieinander. Man konnte jung heiraten, Familie gründen und das ganze restliche Leben an einem Ort und in einem Beruf verbleiben. Immer längere Ausbildungs- und Studienzeiten an weit auseinanderliegenden Orten legen jungen Paaren heute Hindernisse in den Weg. Deshalb kann es entlastend sein, dass eine Ehe nach evangelischem Verständnis dem weltlichen Recht unterliegt. Mit der standesamtlichen Trauung ist das Ja der Partner öffentlich gültig. Den Liebenden selbst war es zwar schon länger gewiss und es muss auch danach immer wieder neu bewährt und gestaltet werden. Aber die rechtliche Geltung gibt dem Paar nun den ganzen Schutz und damit auch den ganzen Freiraum zur Gestaltung seiner Beziehung.

Ein weiteres Hindernis sind deutlich höhere – vielleicht manchmal zu hohe – Maßstäbe, wie sicher die eigene Existenz sein muss, um sich Kinder „leisten“ zu können. Aber auch die veränderte Wahrnehmung der Sexualität in der Gesellschaft erschwert die Entscheidung zur Ehe. Weithin wird sie als Teil eines Zwangssystems diffamiert, das die freie sexuelle Betätigung unzulässig einschränkt. Die traditionelle christliche Moral gilt vielen seit Jahrzehnten als sexualfeindlich und soll deshalb überwunden werden. Bevor wir uns dagegen mit Recht zur Wehr setzen, wollen wir soweit wie möglich verstehen, wie es zu dieser Stimmung kam.

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