Prävention in der Gemeinde

In der Gemeinde oder in anderen sozialen Institutionen ist die Prävention die Aufgabe aller Beteiligten. Sie sollten potentielle Opfer wie potentielle Täter im Blick haben. Jede Gemeinde sollte sich zu einem sicheren Ort entwickeln. Für die Entwicklung konkreter Präventionsmaßnahmen ist die Gemeindeleitung verantwortlich. Idealerweise sollten Kinder, Jugendliche und die Mitarbeitenden aus der Kinder- und Jugendarbeit bei der Entwicklung mit einbezogen werden. Wenn die Zielgruppe ergänzend formulieren kann, was sie braucht, um sich sicher zu fühlen oder sich zu melden, wenn etwas Verdächtiges passiert, gehen die Maßnahmen nicht an den Betroffenen vorbei.

Thema institutionell verankern

Verantwortliche sollten eine Selbstverpflichtung für Mitarbeitende erstellen und diese im Zuge einer Schulung mit allen Mitarbeitern besprechen und von diesen unterschreiben lassen. Dazu zählen auch Standards zum richtigen Umgang mit Kindern und Jugendlichen, aber auch für den Schutz von Mitarbeitenden vor falschem Verdacht. Das Thema Prävention sollte bei Mitarbeiterschulungen regelmäßig angesprochen werden.

Alle Mitarbeitenden müssen das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vorlegen. Dies ist allerdings nur eine sehr kurzreichende Maßnahme, denn darin finden sich keine Hinweise auf Delikte, die nicht zur Anzeige und zur Verurteilung kamen. Außerdem darf nicht der Irrtum entstehen, mit dem Führungszeugnis seien alle anderen Präventionsmaßnahmen hinfällig. Aber auch diese Maßnahme vermittelt potenziellen Tätern, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen eine hohe Priorität hat.

Prävention sexueller Gewalt kann auch eine Chance sein, Bildungsprozesse bei Mitarbeitern über das Themengebiet von Sexualität im Allgemeinen anzustoßen. Wenn plausibel gemacht wird, welche Rolle Sexualität im Menschen hat, welche Funktionen sie erfüllt und wie sie sich gedeihlich entwickeln kann, werden Mitarbeiter auch stärker den Sinn des Schutzes der Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen verinnerlichen. Das Weiße Kreuz bietet gern solche Bildungsangebote an.

Präventionsmaßnahmen offen kommunizieren

Auf der Homepage der Gemeinde, aber auch im Gemeindehaus selbst sollte deutlich zu lesen sein, dass die Mitarbeitenden geschult sind und somit ein besonderer Blick auf das Thema Sexuelle Gewalt gerichtet wird. Dies schreckt potenzielle Täter ab. Zwei Vertrauenspersonen (je eine Frau und ein Mann) sollten benannt werden, an die man sich im Verdachtsfall wenden kann. Diese Vertrauenspersonen sollten voneinander unabhängig sein, nicht etwa verwandt oder eng befreundet, da dies das Offenbaren von Situationen erschweren kann, wenn eine der beiden Personen daran direkt oder indirekt beteiligt ist.

Selbstbestimmung ernst nehmen

In der Arbeit mit den Kindern sollte diesen stets erlaubt werden, nein zu sagen. Ein Kind muss lernen, dass sein Wort Gewicht hat und dass dessen Übergehen nicht in Ordnung ist. Natürlich geht es nicht darum, dass sich ein Kind nun an keine Anweisungen mehr halten muss, aber selbstbestimmtes Entscheiden ist in vielen Fällen gut (bspw. wenn ein Kind nicht die Hand eines anderen Kindes bei einem Spiel nehmen möchte). Gerade in Bezug auf Gruppendruck ist hier das einzelne Kind zu stärken, wenn es anders sein möchte. Weiterhin sollen Kinder ermutigt werden, Gefühle auszudrücken. Über den Unterschied zwischen „guten und schlechten Geheimnissen“ sollte immer mal wieder gesprochen werden.

Bei der Prävention darf nie übersehen werden, dass 4 % der Täter unter 14 Jahren und 11,9 % der Täter zwischen 14 und 18 Jahren sind. Kinder und Jugendliche, die Kinder missbrauchen, sind ein tatsächliches Problem – erst recht, wenn man sich vergegenwärtigt, dass viele Kinder anderen Kindern Pornografie zeigen, zugänglich machen und teilweise sogar von sich (und anderen) erstellen. Eine gute Prävention wird also Kinder nicht nur für den eigenen Schutz sensibilisieren, sondern auch auf die Würde und Unantastbarkeit des jeweils anderen achten. Zugleich ist gut zu wissen, dass Zielgruppe einer Maßnahme der Jugendarbeit nicht nur das potentielle Opfer, sondern auch der potentielle Täter sein kann.

Materialtipp: Gute Stundenentwürfe finden sich in: Freitag, Tabea: Fit for Love? Ein Praxisbuch zur Prävention von Pornographie, Hannover 2015

Mitarbeiter richtig einsetzen und schulen

Für (Kinder-)Freizeiten gilt, dass ein Mitarbeitenden-Teilnehmenden-Verhältnis von 1:10+1 gut ist (z. B. 40 TN brauchen 4+1 MA). Ab 30 Teilnehmenden kann das Team aus Mitarbeitenden nicht mehr gemeinsam alle Teilnehmenden im Blick haben. Dann ist es sinnvoll, jeden Mitarbeitenden für ein Zimmer zu beauftragen, bei dem er nachfragt und kontrolliert. Das Ziel sollte generell größtmögliche Transparenz sein (z. B. Einzelgespräche nur in einsehbaren Räumen). Außerdem ist es ratsam, dass aus beiden Geschlechtern auf der Freizeit Mitarbeiter anwesend sind, damit das jeweilige Geschlecht einen Ansprechpartner hat, dem es sich anvertrauen kann.

Bei allen Mitarbeiterbesprechungen – auf Freizeiten wie auch im Gemeindealltag – sollten Feedbackrunden zu jeder Tagesordnung gehören, wo eventuelle Auffälligkeiten in Bezug auf übergriffiges Verhalten angesprochen werden können. Ist diese Feedbackrunde etabliert, geht den Mitarbeitenden die Aufmerksamkeit für das Thema in Fleisch und Blut über. Nur was regelmäßig seinen Platz hat, wird auch innerhalb einer größeren Institution wirklich umgesetzt!

Es sollte ein Handlungsleitfaden zu sexualisierter Gewalt verschriftlicht und den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden. So können Personen, die einen Verdacht hegen, ruhig und sachlich bleiben, weil sie wissen, was zu tun ist und an wen sie sich wenden können. Der Handlungsleitfaden sollte auch die Kontaktdaten des Hilfetelefons Sexueller Missbrauch sowie einer Fachberatungsstelle in der Nähe enthalten.

Offene und respektvolle Gemeindekultur

Ob Präventionsmaßnahmen greifen und sich betroffene Kinder und Jugendliche Vertrauenspersonen gegenüber öffnen, hat vor allem mit der Kultur der Gemeinde zu tun. Ist es seitens der Gemeindeleitung, der Mitglieder und des Mitarbeiterteams erlaubt und gewünscht, dass Kritik geäußert wird? Werden diejenigen, die auf etwas hinweisen, was aus ihrer Perspektive nicht so gut läuft, wohlwollend und mit Respekt behandelt? Oft werden Menschen, die Unangenehmes ansprechen, eher als Störer des Gemeindefriedens empfunden und nicht ernst genommen.

In einer Gemeinde sind Ehrenamtliche wie Hauptamtliche sehr engagiert – oft bis an ihre persönliche Grenze. Alles, was die Routine durcheinander bringt, wird dann zu einer Überforderung, so dass bei aufkommenden Problemen am liebsten der Ball flach gehalten wird. Dann möchte niemand derjenige sein, der Sand ins Getriebe streut. Solche Gemeinden fördern missbräuchliches Verhalten, weil Täter keine Konsequenzen zu fürchten haben. Deshalb sollte sich jede Gemeinde fragen: Welche Entwicklung wollen wir bei unseren Mitgliedern fördern: Anpassung oder Mündigkeit? Wollen wir Offenheit oder dass alle sich bedeckt halten?

Zwischen Mitarbeitenden und Teilnehmenden sollte - trotz Altersunterschieden - gelten:

  • Deine Meinung ist wichtig.
  • Wir gehen auf Augenhöhe miteinander um.
  • Du darfst Kritik äußern.

Menschen nehmen eine Grundatmosphäre innerhalb einer Gemeinschaft wahr. Wenn schon bei „harmlosen Themen“ kein Mitspracherecht besteht, Grenzen und Wünsche nicht gehört werden, aus welchem Grund sollten betroffene Missbrauchsopfer dann in einem so gravierenden Fall den Eindruck haben, gehört und geschützt zu werden?

Wenn jemand aus der Mitarbeiterschaft oder der Leitung unter dem Verdacht steht, sexuelle Übergriffe begangen zu haben, entsteht ein Solidaritätskonflikt für Beobachter und Mitwisser aus der Gemeinde. Ist der mögliche Täter „einer von uns“, schauen die meisten weg, relativieren oder verdrängen die Problematik unbewusst, weil sie den Konflikt scheuen, der mit dem Schützen des Opfers verbunden wäre. Deshalb muss der Grundsatz propagiert und gelebt werden: Opferschutz vor Täterschutz!

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