Grundlagen der Beratung

Wer Menschen berät, kann einen bedeutenden Einfluss auf lebenswichtige Entscheidungen gewinnen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, gelten für die mit uns verbundenen Beratungsstellen folgende Voraussetzungen:

Beraterinnen und Berater des Weißen Kreuzes nehmen regelmäßig Supervision und Fortbildung wahr und sind in der Prävention sexualisierter Gewalt geschult.

Beratung im Kontext geschlechtlicher Diversität

Gemäß den Richtlinien der WHO ist Homosexualität keine gesundheitliche Störung. Dementsprechend sind auf die sexuelle Orientierung gerichtete Therapien und Heilungsversuche unzulässig. In Deutschland ist dazu das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen vom 12. Juni 2020 beschlossen worden. Es gilt für alle Behandlungen, die „auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind (Konversionsbehandlung)“. Die so definierten Behandlungen sind nur noch an erwachsenen und voll einwilligungsfähigen Menschen zulässig. Es ist verboten, solche Behandlungen anzubieten, zu vermitteln und dafür zu werben.

Das Gesetz zielt in seiner Begründung auch auf eine kritische Wahrnehmung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, wie sie in christlichen Gemeinden und Gemeinschaften vertreten wird. Zur Berücksichtigung des Gesetzes in der gemeindlichen Arbeit hat die Evangelische Allianz in Deutschland (EAD) deshalb eine Handreichung herausgegeben – hier ansehen

Menschen, die gleichgeschlechtliche Anziehung erleben und für die sich aus unterschiedlichen Gründen damit ein Konflikt verbindet, sollen  qualifizierte Ansprechpartner/innen finden, die ihre Anliegen und Überzeugungen ernst nehmen und gleichzeitig die geltenden fachlichen Standards und den gesetzlichen Rahmen umfassend beachten. Wenn Menschen in diesen Fragen eine Beratung des Weißen Kreuzes in Anspruch nehmen, wird in ergebnisoffenen und fachlich verantworteten Klärungsprozessen erarbeitet, worin die erlebten Konflikte begründet sind und welche individuellen Möglichkeiten es gibt, damit umzugehen. Sollten in der Beratungsarbeit Fragen auftreten, wie das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen dabei zu berücksichtigen ist, wird das Weiße Kreuz die im Gesetz vorgesehene Fachberatung in Anspruch nehmen.