Grundlagen der Beratung

Wer Menschen berät, kann einen bedeutenden Einfluss auf lebenswichtige Entscheidungen gewinnen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, gelten für die mit uns verbundenen Beratungsstellen folgende Voraussetzungen:

Beraterinnen und Berater des Weißen Kreuzes nehmen regelmäßig Supervision und Fortbildung wahr und sind in der Prävention sexualisierter Gewalt geschult.

Beratung bei Fragen zur geschlechtlichen Orientierung

Gemäß den Richtlinien der WHO ist Homosexualität keine gesundheitliche Störung. Seit 2020 sind in Deutschland Behandlungen, die „auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind (Konversionsbehandlung)“ zielen, nur noch an erwachsenen und voll einwilligungsfähigen Menschen zulässig. Es ist verboten, solche Behandlungen anzubieten, zu vermitteln und dafür zu werben. Zum Teil berichten Menschen, dass ihnen solche Versuche Leid und Enttäuschung verursacht haben. Das Weiße Kreuz nimmt diese Schilderungen sehr ernst und bietet keine entsprechenden Behandlungen an.

Menschen, die gleichgeschlechtliche Anziehung erleben und für die sich aus unterschiedlichen Gründen damit ein Konflikt verbindet, brauchen qualifizierte Ansprechpartner/innen, die ihre Anliegen und Überzeugungen ernst nehmen und gleichzeitig die geltenden fachlichen Standards und den gesetzlichen Rahmen umfassend beachten. Wenn Menschen in diesen Fragen eine Beratung des Weißen Kreuzes in Anspruch nehmen, wird in ergebnisoffenen und fachlich verantworteten Klärungsprozessen erarbeitet, worin die erlebten Konflikte begründet sind und welche individuellen Möglichkeiten es gibt, damit umzugehen.