Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.weisses-kreuz.de/ veröffentlichte Website des Weißes Kreuz e. V.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 02.12.2024 bis 20.12.2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere:
- PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei aufbereitet
- Mediendateien oder rein dekorative Elemente haben teilweise keine Alternativtexte
- Eingebettete Videos haben keine Untertitel
- Ausreichende Kontraste sind nicht an allen Stellen sichergestellt
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.
Teilbereich:
Unter der Rubrik „Mediathek“ in der „Kategorie“ „Zeitschriften“, wurden die Bilder ab der Zeitschrift „Wenn die Liebe Schmerz bereitet – Nr. 90“ und früher nicht verschlagwortet, sodass eine barrierefreie Beschreibung der Bilder nicht möglich ist
Die Weißes Kreuz Zeitschriften (kurz WKZ) liegen digital in über 100 Varianten vor. Die barrierefreie Aufarbeitung aller WKZ-Einträge war zum Zeitpunkt der Umstellung der Homepage auf eine barrierefreie Homepage, mangels Personals, nicht möglich. Allerdings werden die WKZ ab der Nr. 90 und früher, nach und nach weiter barrierefrei aufgearbeitet. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.6.2025 erstellt und zuletzt am 7.7.2025 überprüft und aktualisiert. Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer internen Selbstbewertung und den Anforderungen der Verordnung zum BFSG (BFSGV) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
- Ergänzung der nicht barrierefreien Inhalte
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit des Weißes Kreuz e.V.
Christian Reith, Verwaltungsleiter,
Telefon: 05609-8399-0
E-Mail: info@weisses-kreuz.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901